Elektronische Erfassung von Umsätzen (EET)
Nach dem Gesetz über die Registrierung von Umsätzen ist dem Leistungsempfänger eine Rechnung auszustellen.
Der leistende Unternehmer muss die ausgestellte Rechnung sofort bei der Finanzverwaltung online melden, im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden.
Der leistende Unternehmer muss die ausgestellte Rechnung sofort bei der Finanzverwaltung online melden, im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden.